Ruhestand

Der wichtige Lebensabschnitt

Das ist jetzt für Sie wichtig!

SVAG Expertenrat

Sorgenlos den Ruhestand geniessen, eine Weltreise machen und viel Zeit mit den Enkelkindern verbringen. Die neu gewonnene Freizeit schenkt Ihnen viele neue Möglichkeiten, um Ihre Träume zu verwirklichen. Zudem bleiben die Menschen heutzutage über das hohe Alter hinaus gesund und mobil, dadurch bleiben sie noch lange Zeit nach ihrer Pensionierung aktiv. Das hat natürlich Auswirkungen auf ihr Budget. 

Doch wie kann man trotz des Wegfalls des regulären Einkommens die neugewonnene Freizeit sorglos geniessen? Reichen Ihr bereits Erspartes und Ihre gesetzliche Rente oder müssen Sie zusätzliches Kapital ansparen und wann müssen Sie die Weichen für einen sorglosen Ruhestand stellen? So vielseitig all diese Fragen auch sind, so individuell ist Ihre persönliche Situation. Eins ist aber sicher, je früher Sie sich mit Ihrer neuen Lebensphase beschäftigen, je besser können Sie Ihre finanzielle Unabhängigkeit und Sicherheit nach der Pensionierung beeinflussen.  

Eine zuverlässige Pensionsplanung, abgestimmt auf Ihre individuellen Möglichkeiten, benötigt ein komplexes Analyseverfahren. Setzen Sie sich daher mit Ihrer Zukunft auseinander und erarbeiten Sie gemeinsam mit einem Finanzprofi Ihren persönlichen Weg zum finanziellen Glück in diesem wichtigen Lebensabschnitt. 


Warum man nach der Pensionierung nicht weniger Liquidität braucht und pro Tag 8 Stunden mehr Zeit hat, Geld auszugeben.

Die 8-Stunden-Regel


Das ist jetzt für Sie wichtig!

Intelligent Vorsorgen

  • Handeln Sie bald

    Schieben Sie das Thema Altersvorsorge nicht auf die lange Bank – je früher Sie sich mit dem Thema Altersvorsorge beschäftigen, desto besser sind Ihre Möglichkeiten, bei der Pensionierung finanziell unabhängig zu bleiben.

  • Stellen Sie sich Ihr Wunschleben nach der Pensionierung vor und definieren Sie konkrete Ziele

    Welche Träume wollen Sie sich nach der Pensionierung erfüllen? Wie möchten Sie Ihren Alltag verbringen und wo wollen Sie leben? Setzen Sie sich mit den für Sie relevanten Themen bezüglich Ihres Ruhestands auseinander. Ganz nach dem Motto «Früher an später denken».

  • Analysieren Sie Ihre Ausgangslage mit Hilfe einer Vorsorgeanalyse

    Nur durch eine professionelle Auswertung Ihrer persönlichen Vorsorgesituation können Sie sich einen detaillierten Überblick über Ihre Ausgangslage verschaffen. Setzen Sie dabei auf das Know-how eines Finanzprofis.

  • Eruieren Sie Ihre Sparquote

    Denken Sie daran: Der Betrag, den Sie für den Ruhestand zurücklegen, ist auch explizit für Ihren Ruhestand gedacht. Ermitteln Sie daher die verfügbare Sparquote für Ihre Altersvorsorge genau. Der Sparbetrag darf Ihr laufendes Budget nicht belasten.

  • Profitieren Sie von der Marktentwicklung

    Die Zeit von attraktiven Zinsen auf dem Sparkonto ist vorbei. Zudem muss bei diesem langen Anlagehorizont die Entwicklung der Inflation immer berücksichtigt werden. Nutzen Sie daher die heutigen Marktchancen, investieren Sie Ihr Alterskapital gewinnbringend und setzen Sie sich nicht der Vermögensentwertung aus.

  • Nutzen Sie die steuerlichen Vorteile

    Eine ideale Lösung für das Alterssparen sichert nicht nur Ihre finanzielle Zukunft im Ruhestand ab, sondern bringt auch steuerliche Vorteile mit sich. Beispielsweise können Sie die kompletten Beiträge an eine gebundene Vorsorgelösung (Säule 3a) von den Einkommenssteuern abziehen und entlasten somit Ihre aktuelle Budgetsituation.


Das ist jetzt für Sie wichtig!

Pensionierung

  • Pensionsplanung 

    Das Wichtigste für Ihre Pensionierung ist eine professionelle Pensionsplanung. So gewinnen Sie die Kontrolle über Ihre Finanzen und treffen die richtigen Entscheidungen auf Ihrem Weg zum finanziellen Glück im Ruhestand. Merken Sie sich: Eine professionelle Pensionsplanung muss und darf nicht tausende von Franken kosten!

  • Bezug der AHV-Rente – Staatliche Vorsorge

    Das ordentliche Rentenalter liegt für Frauen aktuell bei 64 Jahren und für Männer bei 65 Jahren. Im Normallfall sind Sie ab dem ordentlichen Rentenalter für den Bezug einer AHV-Rente berechtigt. Die AHV-Rente kann um zwei Jahre vorbezogen werden, dies hat Kürzungen zur Folge. Sie können Ihre Altersrente auch um bis zu fünf Jahre aufschieben, dies wird mit Rentenerhöhungen belohnt.

  • Bezug der Leistungen aus der Pensionskasse

    Auch in der beruflichen Vorsorge (BVG) gelten dieselben Rentenalter wie bei der AHV. Allerdings können Sie bereits schon ab Alter 58 die Leistungen aus der Pensionskasse beziehen und maximal bis zum Alter von 70 Jahren aufschieben. Das BVG-Altersguthaben können Sie entweder als Rente beziehen oder auch als einmalige Kapitalleistung. Analysieren Sie mit einem Finanzprofi die für Sie beste Variante.

  • Gestaffelter Bezug der Kapitalleistungen aus der Pensionskasse und der gebundenen Vorsorge

    Prüfen Sie, ob Sie die Auszahlungen aus der gebundenen Vorsorge und der Pensionskasse auf mehrere Jahre verteilen können; das kann steuerlich sehr interessant sein. Dies bedingt jedoch eine genaue Planung, wofür Sie einen Finanzprofi beiziehen sollten. 

  • Budgetberechnung nach der Pensionierung

    Planen Sie Ihre Ausgaben und Einnahmen nach der Pensionierung und erstellen Sie dazu ein detailliertes Budget. Denken Sie zudem auch an grössere Ausgaben, welche erst in ein paar Jahren fällig werden, beispielsweise ein neues Auto oder die Renovierung Ihrer Immobilie. 

  • Wohneigentum

    Berechnen Sie frühzeitig die Tragbarkeit Ihrer Immobilie nach der Pensionierung und vermeiden Sie dadurch unliebsame Überraschungen. Die zweite Hypothek muss bis zur Pensionierung amortisiert werden. Je nach Einkommenssituation nach der Pensionierung könnte eine Zusatzamortisation der ersten Hypothek sinnvoll bzw. notwendig sein.

  • Kapitalverzehr

    Wenn Sie vom Ersparten auf dem Konto oder Ihrer Anlage leben wollen, müssen Sie in jedem Fall eine Finanzplanung erstellen. Zentrale Frage dabei ist, wie lange das Kapital für Ihre Pension tatsächlich ausreicht. Planen Sie daher Ihre Vermögenssituation professionell mit einem Finanzprofi und vermeiden Sie dadurch schleichende Kapitalverluste. So können Sie gleichzeitig Ihr Alterskapital optimieren und Ihren Liquiditätsbedarf klar planen.


Das ist jetzt für Sie wichtig!

Vorzeitig in den Ruhestand

  • Planen Sie akribisch und frühzeitig

    Die Frühpensionierung ist der Wunsch von vielen, doch dieser Wunsch muss akribisch geplant werden. Die Frühpensionierung bedeutet Einbussen in den Leistungen der AHV und der Pensionskasse. Deswegen ist in diesem Fall eine professionelle Vorsorge-, Vermögens- und Budgetplanung unumgänglich.

  • Achten Sie auf Kürzungen der AHV-Rente und den frühestmöglichen Bezug

    Die AHV-Rente kann höchstens zwei Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter bezogen werden, davor sind keine Rentenleistungen aus der AHV möglich. Der Vorbezug von einem Jahr hat eine lebenslange Rentenkürzung von 6.8 % zur Folge, bei einem Vorbezug von zwei Jahren beträgt die lebenslange Rentenkürzung 13.6 %. 

  • Die Pensionskassenleistungen können vor der AHV-Rente bezogen werden

    Frühstens ab Alter 58 können Sie die Leistungen aus der Pensionskasse beziehen. Die Höhe des Alterskapitals beim Vorbezug und die dazugehörigen Rentenleistungen sind in Ihrem Pensionskassenausweis ersichtlich.

  • Denken Sie an die Möglichkeit der Teilpensionierung

    Viele Arbeitgeber und Pensionskassen bieten die Möglichkeit einer Teilpensionierung an. So können Sie ab Alter 58 Ihr Arbeitspensum schrittweise reduzieren. Dadurch profitieren Sie nicht nur von der Erhöhung der Rentenleistungen, sondern auch bei allfälligen Bezügen der Pensionskassengelder von grossen steuerlichen Vorteilen. Ein Finanzprofi kann Ihnen dabei helfen, Ihre Möglichkeiten zu überprüfen und die optimalen Entscheidungen zu treffen.

  • Überlassen Sie die Einkommensüberbrückung nicht dem Zufall

    Zwischen dem Zeitpunkt Ihrer Frühpensionierung und dem Beginn der Rentenleistungen kann es zu Einkommenslücken kommen. Setzen Sie sich daher frühzeitig mit der notwendigen Einkommensüberbrückung auseinander. So wenden Sie finanzielle Engpässe ab und verhindern zudem, dass Sie gebundene oder angelegte Vermögenswerte zwangsläufig veräussern müssen.