Partnerschaft

Gemeinsam in die Zukunft

Das ist jetzt für Sie wichtig!

SVAG Expertenrat

So vielfältig die Formen einer Partnerschaft sein können, so individuell ist Ihr gemeinsamer Weg. Eins gilt jedoch für alle Formen der Partnerschaft – nur wenn Sie miteinander über Ihre Finanzen reden, können Sie gemeinsam Ihre Wünsche und Ziele erreichen. Ihr gemeinsamer Weg ist alles was zählt, Sie stehen gemeinsam mit Ihren individuellen Ausgangslagen, Ihren persönlichen Bedürfnissen und Ihren persönlichen Möglichkeiten und Träumen im Fokus. Dennoch ist es wichtig, dass die individuelle finanzielle Freiheit von keinem der Partner verloren geht. Setzen Sie sich daher mit Ihrer Zukunft auseinander und erarbeiten Sie mit Hilfe eines Finanzexperten Ihren gemeinsamen Weg zum finanziellen Glück.


Das ist jetzt für Sie wichtig!

Gemeinsam Träume verwirklichen

  • Machen Sie eine gemeinsame Budget- und Vermögensplanung

    Nur durch einen Gesamtüberblick über Ihre gemeinsamen Finanzen können Sie miteinander Ihre Wünsche und Ziele erreichen und finanzielle Sicherheit dazugewinnen. Setzen Sie dabei auf Experten-Unterstützung und legen Sie den Grundstein für die Erfüllung gemeinsamer Träume. Dabei ist es wichtig, dass Sie Wert auf die Bedürfnisse beider Partner legen.

  • Konsolidieren Sie doppelte Ausgaben und finden Sie Familienangebote

    Ob Versicherungen oder Netflix-Abonnement, viele Paare zahlen diverse Dienstleistungen oft für eine lange Zeit doppelt. Zudem kann man als Paar häufig bei vielen Dienstleistungsbetrieben wie Fitnesscentern, Mobilanbietern oder Versicherungen von Familienangeboten profitieren. Überprüfen Sie Ihre Ausgaben und sparen Sie bares Geld.

  • Teilen Sie die Ausgaben fair auf und geben Sie sich finanziellen Freiraum

    Oft kommen Paare aus unterschiedlichen finanziellen Verhältnissen. Finden Sie daher bei den Ausgaben eine Lösung, welche für beide Partner fair ist. Auch wenn Sie sich für ein Gemeinschaftskonto entscheiden, ist es wichtig, dass beiden Partnern ein fairer Anteil vom Einkommen für die individuellen Bedürfnisse zur Verfügung steht.

  • Planen Sie grössere Anschaffungen gemeinsam

    Die Budget- und Vermögensplanung haben Sie bereits gemacht, doch wenn sich einer der Partner an diese nicht hält, wird es schwierig, den Weg zum gemeinsamen finanziellen Glück zu finden.

  • Setzen Sie sich eindeutige individuelle und gemeinsame Ziele und terminieren Sie diese

    Nur wer regelmässig und mit Strategie spart, kommt voran. Überlegen Sie sich genau, wie Sie mittel- und langfristig wichtige Sparziele erreichen können, um z. B. für die Pensionierung vorzusorgen, ein finanzielles Polster für Ihren Nachwuchs zu bilden oder Kapital für Wohneigentum aufzubauen – und lassen Sie sich von einem Profi beraten, wie und wann Sie diese finanziellen Ziele umsetzen können. Sparen ist einfacher, wenn man weiss, wofür.

  • Sparen und Konsum trennen

    Um einen guten Überblick über die Finanzen zu behalten, hilft es, das Zwei-Konten-Modell anzuwenden. So funktioniert es: Man legt sich ein Vermögensaufbau- und ein Konsumkonto an. Auf das Vermögensaufbaukonto kommen alle Einnahmen. Dieses Geld wird fürs Wohnen, Sparen und die Bildung von Rücklagen genutzt. Zudem buchen Sie von diesem Konto alle monatlichen Fixkosten ab und überweisen mittels Dauerauftrags eine feste Summe auf das Konsumkonto. Über das Geld auf dem Konsumkonto können Sie bis zum letzten Rappen für alltägliche Ausgaben verfügen.


Das ist jetzt für Sie wichtig!

Gegenseitige Absicherung

  • Reden ist Gold, besprechen Sie gemeinsam die «was-wäre-wenn»-Fälle

    Todesfall, Krankheit oder Unfall – es ist wichtig, dass Sie sich über diese Situationen Gedanken machen. Machen Sie sich klar, welchen Bedarf Ihre Partnerin oder Ihr Partner bei diesen Schicksalsschlägen hätte und auf welche Unterstützung sie oder er angewiesen wäre.

  • Analysieren Sie die gemeinsame Vorsorgesituation

    Sobald Sie Ihren Bedarf kennen, können Sie sich an die Analyse Ihrer Absicherungssituation machen. Holen Sie sich dabei die Unterstützung von einem Finanzprofi, denn so individuell Ihre Bedürfnisse sind, so individuell ist auch Ihre Vorsorgesituation.

  • Schützen Sie Ihren Willen und Ihre Entscheidungen durch einen Vorsorgeauftrag und eine Patientenverfügung und entlasten Sie dabei Ihre*n Partner*in

    Bei einem Vorsorgeauftrag legen Sie fest, wer bei einer Urteilsunfähigkeit für Sie entscheiden soll. Bei der Patientenverfügung bestimmen Sie im Voraus, welche medizinischen Massnahmen und Behandlungen Sie wünschen oder auch nicht, falls Sie wegen einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr urteilsfähig sind. Ein Finanzprofi kann Sie bei den Formalitäten unterstützen.


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Unterschiede Ehe, Konkubinat und eingetragene Partnerschaft

  • Steuern 

    • Verheiratete Paare werden gemeinsam nach dem Verheiratetentarif besteuert, dabei wird ihr Einkommen und Vermögen zusammengezählt. 
    • Konkubinatspaare werden einzeln besteuert. 
    • Paare in eingetragener Partnerschaft werden steuerlich wie Verheiratete behandelt. 

  • Pensionierung

    • Verheiratete Paare erhalten eine gemeinsame staatliche Altersrente, diese ist im Maximum 150 % der Höchstrente einer Einzelperson. Eingetragene Partnerschaften sind bei der AHV aber auch im BVG Ehepaaren im Grundsatz gleichgestellt.  
    • Konkubinatspaare erhalten eine separate staatliche Altersrente. 

  • Leistungen im Todesfall

    • Verheiratete Paare sind beim Erreichen bestimmter Parameter sowohl in der staatlichen als auch in der beruflichen Vorsorge im Todesfall gegenseitig abgesichert. Eingetragene Partnerschaften sind den Verheirateten gleichgestellt, allerdings wird der oder die überlebende Partner*in bei der AHV und bei der Pensionskasse nach dem Versterben des ersten Partners als «Witwer» behandelt. 
    • Konkubinatspaare sind in der staatlichen Vorsorge im Todesfall nicht gegenseitig abgesichert, nur die Kinder erhalten eine Hinterbliebenenrente. Bei der beruflichen Vorsorge kann das Reglement der jeweiligen Pensionskasse eine Entschädigung für Konkubinatspaare vorsehen.  

  • Erbrecht

    • Verheiratete Paare werden im Erbrecht priorisiert. Dabei ist detailliert geregelt, welcher Anteil dem Partner gesetzlich zusteht. Die eingetragenen Partnerinnen oder Partner sind gegenseitig gesetzliche Erben. 
    • Konkubinatspaare erben gemäss Erbrecht nichts voneinander. Es empfiehlt sich, einen Erbvertrag oder ein Testament aufzusetzen. Allfällige Pflichtteile dürfen jedoch nicht verletzt werden.  

  • Güterrecht 

    • Bei verheirateten Paaren gilt ohne einen Ehevertrag die Errungenschaftsbeteiligung. Das heisst, das während der Ehe gemeinsam errungene Vermögen wird zur Hälfte geteilt.  
    • Bei eingetragenen Partnerschaften verfügt jede*r Partner*in über das eigene Vermögen und haftet für Schulden mit dem eigenen Vermögen. Diese Regelung entspricht der Gütertrennung im Eherecht. 
    • Bei Konkubinatspaaren gilt die Gütertrennung, dabei verfügt jeder Partner selbst über sein Vermögen. Mit einem Konkubinatsvertrag haben die Partner die Möglichkeit einer gewissen gegenseitigen Absicherung.   


Das ist jetzt für Sie wichtig!

Gleichgeschlechtliche Ehe

Ab dem 1. Juli 2022 gehört die eingetragene Partnerschaft in der Schweiz der Vergangenheit an: Gleichgeschlechtliche Paare können die Ehe eingehen. Dies gilt auch, wenn sie bisher in eingetragener Partnerschaft leben. Damit sind Personen in gleichgeschlechtlicher Ehe in allen eherechtlichen Auswirkungen bezüglich Sozialversicherungen, BVG und freie/gebundene Vorsorge nahezu gleichgestellt. Die Leistungen variieren je nach Ehekonstellation. Überprüfen Sie daher mit einem Finanzprofi, wie Sie und Ihr*e Partner*in gegenseitig abgesichert sind.  

Die Vorsorge- und Absicherungssituation für Paare, welche in eingetragener Partnerschaft verbleiben, muss entsprechend analysiert werden. Darum wird für Sie und Ihre*n Partner*in eine professionelle Vorsorgeplanung wichtiger denn je. Mit der Unterstützung eines Finanzprofis können Sie geeignete Absicherungslösungen finden und entspannt in Ihre gemeinsame Zukunft blicken.